Naturschutz

(Aktualisierung 03.2021)

Der Ist-Zustand in Celle genügt nicht den Maßstäben der Umweltverträglichkeit

Im Sonderfall (!) gibt es tatsächlich gute Gründe, einzelne Bäume zu fällen. In Celle kann man allerdings feststellen, dass laufend einzelne Bäume oder gar ganze Gruppen aus Gründen der Wirtschaftlichkeit, der Bequemlichkeit (Anfall von Laub und Samen) oder vorgeschobenen Sicherheitsgründen (angeblich kranke, umsturzgefährdete Bäume) beseitigt werden. Im Sinne einer eigentlich gesetzlich vorgeschriebenen Umweltverträglichkeitsprüfung sind diese Gründe allerdings nicht vorherrschend. Gäbe es eine dem Maßstab der Umweltverträglichkeit folgenden Baumschutzsatzung würde das z.B. bedeuten: Zu jeder z.B. aus Sicherheitsgründen von der Behörde genehmigten Baumfällung wäre eine Neupflanzung vorgeschrieben. Die Neu­pflanzung würde dann auch nachfolgend über Jahre behördlich kontrolliert und unterläge wieder­um der Baumschutzsatzung. Einen 100 Jahre alten Baum fällen, ein „Bäumchen“ neupflanzen und dann vertrocknen lassen, ginge mit einer ordentlichen Baumschutzsatzung z.B. nicht mehr! Übrigens zum CO2-Ausgleich der Fällung eines 40-Jahre alten Baumes müssten 400 dreijährige Bäume nachgerpflsanzt werden.

Eine kriterienlose, unbewehrte Vegetationsschutzsatzung schützt nur die Baumfäller

Die Stadt Celle hat derzeit keine Baumschutzsatzung sondern nur eine „Vegetationsschutz­satzung“ (von 1986, bzw. 07.2014; bzw. 06.2015). Diese Satzung bietet zwar formal (!) strengen Schutz für Hecken, Bäume und Gehölze im Stadtgebiet Celle. Allerdings findet man in ihr keinerlei Festlegung, welche Hecken, Bäume und Gehölze nun eigentlich konkret geschützt sind. Und es sind auch keine Kriterien dafür festgelegt (z.B. Baumart, Alter, Höhe, Stammdurchmesser usw.). Darüber hinaus sind Verstöße gegen die Vegetationsschutzsatzung mit keinen wirksamen Strafzahlungen bewehrt (in anderen Städten Deutschlands bis zu 50.000 Euro). Wer in Celle eine Baumfällung plant, kann (!) dies per Formular bei der Verwaltung der Stadt Celle beantragen. In der Praxis ist das aber gar nicht nötig. Wenn ich als Privatmensch oder Immobilienfirma auf meinen Grundstücken „störende“ Bäume entfernen will, fälle ich sie einfach. Ich habe, da in der Regel keine Kontrolle erfolgt, keine Folgen zu fürchten. Schlimmstenfalls kann (!) die Verwaltung eine illegale Fällung als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von 5.000 Euro belegen. (In der Praxis kaum möglich, da ja die konkreten Kriterien – was nun eigentlich geschützt ist – fehlen). Davon abgesehen, können solche Beträge bei den heutigen Immobilienpreisen aus der Porto­kasse beglichen werden. Und wenn die Stadt in ihren eigenen Liegenschaften Bäume fällen will, genehmigt sich dies die Verwaltung selbst (z.B. ganz nach den Anforderungen der das städtische Grundstück kaufenden Immobiliengesellschaft).

Dass es anders geht, zeigt zum Beispiel die Stadt Hannover

Die Stadt Hannover hat eine relativ strenge Baumschutzsatzung und führt strenge Umweltverträg­lich­­keitsprüfungen durch. So baut z.B. Enercity in Lahe eine neue Klärschlamm-Verbrennungs­anlage zur Phosphorrückgewinnung auf einem nur schütter mit Büschen und Bäumchen besetzten Brachland. Obwohl der Neubau der Anlage aus Gründen des Umweltschutzes und der Schonung von Ressourcen erfolgt, pflanzt Enercity zum Ausgleich ganz selbstverständlich einen kompletten Neuwald an.

Warum sind heute Bäume in der Stadt besonders wichtig?

Angesichts des Klimawandels und des dadurch bedingten Waldsterbens steht nicht das Fällen von Bäumen, sondern eine Aufforstung an. Denn Bäume binden mit ihrem Wachstum das Treibhaus-gas CO2. Zur CO2-Minderung ist der Beitrag von Bäumen in der Stadt zwar gering, aber nicht völlig vernach­lässig­bar. Das wichtigere Argument ist aber: Die steigenden Sommertemperaturen machen die Städte zu wahren Brutöfen. Jeder Laubbaum ist dagegen eine natürliche Klimaanlage. Ein einzelner alter Laubbaum kann unter sich die Temperatur im Vergleich zur weiteren Umgeb­ung um bis zu 15 °C absenken. Zusätzlich wirkt jeder Baum als Staubfänger. In Südfrankreich, Süditalien, Kroatien usw. weiß man das schon lange, und deshalb sind dort Straßen und Plätze in den Ortschaften system­atisch mit Bäumen bepflanzt. Auch in New York läuft längst ein innerstädt­isches Aufforstungs­programm. Wie wäre es, wenn z. B. in Celle – statt den in ein paar öden Betonkästen dahinsiechenden Gewächsen – die Straßen und Plätze (zusätzlich) mit ordentlichen Bäumen bepflanzt würden (selbstverständlich unter Berücksichtigung der Notwendigkeiten für Feuerwehreinsätze)?

Anträge zu einer „wirklichen“ Baumschutzsatzung für Celle liegen vor

Die Ratsfraktionen sowohl von B'90/GRÜNE als auch der SPD haben mit Unterstützung des BUND im Stadtrat einen Antrag zur Einführung einer tatsächlich wirksamen Baumschutzsatzung in Celle gestellt. Dieser Antrag sollte eigentlich 12.03.2020 im Ausschuss für Umwelt, Verkehr und technische Dienste beraten werden. Wegen Corona fiel diese Sitzung allerdings aus. Zwischenzeitlich hatte aber bereits die Verwaltung der Stadt Celle einen den Antrag ablehnende Stellungnahme abgegeben. Mit der ­– hier inhaltlich kurz zusammen gefassten Begründung – „überflüssig und nicht machbar“. Stand 03.2021: Das Grünamt wurde vom Stadtrat bereits im Sommer 2020 beauftragt zur ersten Sitzung in 2021 einen Verbesserungsvorschlag zur bestehenden Vegetationsschutzsatzung oder eine Aktualisierung vorzulegen. Ein Auftrag, der von der Verwaltung bislang schlicht ignoriert wurde.

Warum ist die Verwaltung gegen eine scharfe Baumschutzsatzung?

Es gibt gut nachvollziehbare Gründe. Wie schon die unterbliebene Durchsetzung des Begrünungs­gebots in der Schotterwüste des Neubaugebietes Kieferngrund zeigte, scheut die Verwaltung Konflikte mit einzelnen Bürger*innen und Bauträgern. Mal abgesehen vom diesbezüglich rechtlich fragwürdigen Verhalten der Verwaltung, stimmt es, dass eine strikte Durchsetzung von Baum­schutz für einzelne Bürger*innen und Unternehmen (wirtschaftliche) Nachteile bringen kann. Aber Aufgabe der Stadt kann nicht sein, primär das Interesse Einzelner zu wahren, sondern sich im Interesse aller an Klima und Luftqualität notfalls auch gegen das Einzelinteresse durch­zusetzen.

Ein weiterer Grund ist die Furcht der Verwaltung vor zusätzlicher Arbeitsbelastung. Richtig, ein strikter Baumschutz führt durch Kontrolle, Nachverfolgung, und ggfs. aufwändigere Bewilligungs-verfahren führen zu mehr Arbeit. Nach den Erfahrungen von Gemeinden mit strenger Baumschutz­satzung würde das für Celle ca. 70 Arbeitsstunden pro Monat bedeuten. Aber macht der bisherige „Vegetationsschutz“ nicht auch Arbeit, oder wird bislang tatsächlich nur „durchgewinkt“? Natürlich müsste die Verwaltung bei einer neuen Baumschutzsatzung erstmal „umlernen“. Aber das machen der VW-Arbeiter*innen ja auch, wenn das zu produzierende Modell wechselt.

Durchführbar ist eine strenge Baumschutzsatzung jedenfalls problemlos. Das zeigt das Beispiel von ca. 1.000 Gemeinden, in denen strikter Baumschutz gilt - von der Großstädten wie München und Hannover bis hin zu kleinen Dörfern auf dem Lande. Es gibt dort keine Bürgeraufstände und die Verwaltung bricht nicht wegen Arbeitsüberlastung zusammen.

Nicht einfach die Baumschutzsatzung von Hannover übernehmen!

Diese Satzung ist in einigen Punkten zu lasch. Zum Beispiel sollte als Kriterium für einen schutz­würdigen Baum nicht 60 cm Stammumfang, sondern bereits 40 cm gelten. Auch darf es bei genehmigter Baumfällung keine Ausgleichszahlungen geben, sondern es muss vorrangig die Pflicht zu Ersatzpflanzungen bestehen. Wenn nicht vor Ort möglich, dann an anderer Stelle im Stadtgebiet. Dabei dürfen gefällte Bäume nicht numerisch ersetzt werden (z. B 1 oder 1,5 Nachpflanzungen), sondern es muss ein CO2-Ausgleich erfolgen. D. h. für jeden gefällten ca. 40 jährigen Baum  mpüssen 400 dreijährige Nachgepflanzt werden. Diese Ersatzpflanzungen sind zu überprüfen und über die Folgejahre nach zu kontrollieren und müssen ggfs. erneuert werden. Und dann darf es zur Bewilligung der Fällung von "kranken" Bäumen nicht genügen, nur ein Sachverständigengutachten vorzulegen. Der Zustand des gefällten Baums muss auch nach Fällung fotodokumentarisch belegt und von der Verwaltung vor Ort überprüft werden. So wird das Erstellen von Gefälligkeitsgutachten verhindert, die in allen Fällen ohne Nachkontrolle erfahrungsgemäß die Regel sind. Darüber hinaus sind für Verstöße gegen die Baumschutzsatzungen hohe Sätze von bis zu 50.000 Euro als Regelfall vorzusehen. Dies hat sich in anderen Städten bereits als durchaus wirksam erwiesen.

12.03.2021