Kleine Chronik über Anträge und ihre Wege im Kreistag


 
25.06.2020 KT

Der Landkreis Celle beauftragt ein integriertes Klimaschutzkonzept und setzt dieses um; Antrag der GRÜNE-Fraktion vom 08.10.2019




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23.06.2020 KA


Der Landkreis Celle beauftragt ein integriertes Klimaschutzkonzept und setzt dieses um; Antrag der GRÜNE-Fraktion vom 08.10.2019

Der Kreisausschuss empfahl abweichend von der Vorlage wie folgt zu beschließen:

1.    Der Landkreis Celle erstellt ein Klimaschutzkonzept und setzt dieses um. Vor der Erstellung sollen die Basisdaten der Kreisverwaltung und Gemeinden zusammengetragen werden. Hierzu gehören die schon vorhandenen Klimaschutzkonzepte in den Landkreisgemeinden und der Stadt Celle sowie die bereits durchgeführten Maßnahmen, die in das Konzept einzubeziehen sind. Dafür sollen alle möglichen Fördermittel in Anspruch genommen werden.
2.    In dem Bereich der Wirtschaftsförderung wird eine Stelle mit einem Schwerpunkt Klimaschutz eingerichtet, die verwaltungsintern und ebenso extern informiert und berät.
3.    Sie sollte Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger zu Beratung und Unterstützung klimafreundlicher Aktivitäten, wie auch Investitionen und möglicher Förder-programme sein.
4.    Regionale Wirtschaftsförderung und Klimaschutzberatung /-förderung ergänzen sich bspw. in der Erstellung und Förderung klimafreundlicher Gebäude aus Holz und der Nutzung erneuerbarer Energien.
5.    Der verstärkte Ausbau von PV-Anlagen auf privaten, gewerblichen und kommunalen Gebäuden und Freiflächen bietet ein großes Potenzial zur Erzeugung von erneuerbarem Strom. Insbesondere die Schulgebäude eignen sich hierfür auch unter dem Aspekt klimaschutzorientierter Bildung und Ausbildung. Die Beratung und Förderung müssen auch in diesem Bereich vorrangig erfolgen.
6.    Der Wald ist bundesweit der größte CO2-Speicher. Es wird ein Förster in der Unteren Naturschutzbehörde eingestellt, der im Rahmen der Beratung einen Schwerpunkt auf nachhaltige Waldbewirtschaftung lenken soll. Hier sollte beratend auf den Anbau klimafreundlicher Baumarten wie Douglasie, die doppelt so viel CO2 bindet wie die Kiefer, hingewiesen werden. Im Landkreis Celle mit seinem hohen Waldanteil wäre hier ein Umdenken in der Waldwirtschaft eine der wichtigsten Klimaschutzmaßnahmen.



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19.05.2020 KA


Der Landkreis Celle beauftragt ein integriertes Klimaschutzkonzept und setzt dieses um; Antrag der GRÜNE-Fraktion vom 08.10.2019



[Protokoll:] Der TOP wurde abgesetzt und soll in der nächsten Sitzung des Kreisausschusses behandelt werden.



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16.03.2020 KA

Der Landkreis Celle beauftragt ein integriertes Klimaschutzkonzept und setzt dieses um; Antrag der GRÜNE-Fraktion vom 08.10.2019

[Protokoll:] Der TOP wurde auf die nächste Sitzung des Kreisausschusses vertagt.

 

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03.03.2020 Umwelt und ländlicher Raum

Der Landkreis Celle beauftragt ein integriertes Klimaschutzkonzept und setzt dieses um; Antrag der GRÜNE-Fraktion vom 08.10.2019


Kurze Sachdarstellung:

 

Die Grüne-Fraktion im Kreistag hat mit Datum vom 08.10.2019 erneut den Antrag auf Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes bzw. Beantragung einer entsprechenden Förderung gestellt. Dies solle der Fortsetzung der vorliegenden Bestandsaufnahme (Klimagutachten) dienen. Der Einzelabgeordnete Herr Köhler hat mit Datum vom 04.11.2019 einen ähnlichen Antrag auf die Einrichtung einer Stelle eines Klimamanagers, alternativ die Initiierung einer Klimaschutzagentur im Landkreis Celle gestellt (Antragsnr. An0110/2016-2021).
 
Im Kreisausschuss am 14.06.2016 wurde beschlossen, dass der Antrag auf Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes derzeit nicht gestellt wird.

Grundlage der Entscheidung von 14.06.2016 war das Ergebnis des damals erstellten Klimagutachtens durch die NLG und die Entscheidung des Kreisausschusses vom 21.07.2015, der den TOP „Gutachten Initialberatung Klimaschutz für den Landkreis Celle“ wie folgt beschlossen hat:

Der Kreisausschuss nimmt das Ergebnis des Gutachtens „Initialberatung Klimaschutz für den Landkreis Celle“ zur Kenntnis, bittet die Kreisverwaltung die Erkenntnisse in ihre Weiterarbeit einfließen zu lassen, und beschließt, auf einer Unterseite des Internetauftrittes www.landkreis-celle.de die landkreiseigenen Informationen zu veröffentlichen.

Die NLG war zu dem Ergebnis gekommen, dass der Landkreis gut aufgestellt sei. Es seien bereits umfangreiche Aktivitäten vorhanden, das Thema Klimaschutz werde angenommen, so dass kein integriertes Klimaschutzkonzept erstellt werden müsse. Vielmehr würde bereits in gängiger Verwaltungspraxis im Einzelfall und fortwährend geprüft, wann und welche Tätigkeiten und ggf. Förderungen im Bereich Klimaschutz wirtschaftlich und inhaltlich sinnvoll seien. Von Bedeutung war und ist außerdem die Aussage der kreisangehörigen Kommunen, die im Rahmen des Beratungsprozesses erklärt haben, das Thema Klimaschutz eigenständig im eigenen Wirkungskreis umsetzen zu wollen.

Diese Aussagen haben auch aktuell Gültigkeit, die Kommunen haben im Dezember 2019 die eigene Zuständigkeit erneut bestätigt.

Die Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes verursacht umfangreiche Kosten - auch unter Berücksichtigung der möglichen Beantragung von bis zu 65% Förderung sind 52.000 € Kosten für den Zeitraum von 2 Jahren vom Landkreis zu tragen.

Der Landkreis beschäftigt sich mit dem Klimaschutz und berücksichtigt das Thema in seinem Handeln. Das Gutachten der NLG benennt und bestätigt diese Aktivitäten.

Für ein integriertes Klimaschutzkonzept besteht daher kein Bedarf. Es würde darüber hinaus auch nur dann Sinn machen, wenn es den gesamten Landkreis umfassen würde. Dagegen haben sich aber die landkreisangehörigen Kommunen klar positioniert.
 

Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit:

§ 58 Abs. 1 Nr. 19 NKomVG

 

Beschlussvorschlag:
 

Der Antrag wird abgelehnt.

Finanzielle und steuerliche Auswirkungen:

Keine, falls dem Antrag gefolgt wird. Sonst würden Kosten i.H.v. 52.000 € entstehen.

 

[Protokoll:]



Herr Sommer erläuterte kurz den Antrag der Grünen.

Herr Angermann beantragte die Verschiebung des Beschlusses über den Antrag der Grünen, bis dem Ausschuss eine Liste der bisher vom Landkreis ergriffenen Maßnahmen zum Schutz des Klimas vorgelegt werde.

In der sich anschließenden Diskussion wurde u.a. argumentiert, dass vor der Erstellung eines Klimaschutzkonzepts konkrete Vorschläge zur Bekämpfung des Klimawandels im Landkreis darzulegen seien.

Dem wurde entgegengehalten, dass Sinn und Zweck der Erstellung eines Konzepts gerade die Erarbeitung konkreter Vorschläge sei.

Herr Kaiser stellte den Antrag der Grünen zur Abstimmung.

Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung



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20.02.2020 WVT


Einrichtung einer Stelle eines Klimaschutzbeauftragten im Stellenplan und Besetzung im nächsten Jahr. Alternativ Initiierung einer Klimaschutzagentur mit diversen potentiellen Gewerbetreibenden und Institutionen am Beispiel der Region Hannover; Antrag des Einzelabg. Köhler vom 19.11.2019

 


Kurze Sachdarstellung:



Herr Einzelabgeordneter Köhler hat mit Datum vom 04.11.2019 einen Antrag auf die Einrichtung einer Stelle eines Klimamanagers, alternativ die Initiierung einer Klimaschutzagentur, im Landkreis Celle gestellt. Einen Antrag mit ähnlicher Zielrichtung, nämlich der Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes, hat die GRÜNEN-Fraktion mit Datum vom 08.10.2019 unter der Antragsnummer An0103/2016-2021 gestellt. Dieser Antrag wird in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und ländlichen Raum am 03.03.2020 beraten.

Im Kreisausschuss am 14.06.2016 wurde beschlossen, dass der Antrag auf Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes derzeit nicht gestellt wird.

Grundlage der Entscheidung von 14.06.2016 war das Ergebnis des damals erstellten Klimagutachtens durch die NLG und die Entscheidung des Kreisausschusses vom 21.07.2015, der den TOP „Gutachten Initialberatung Klimaschutz für den Landkreis Celle“ wie folgt beschlossen hat:

Der Kreisausschuss nimmt das Ergebnis des Gutachtens „Initialberatung Klimaschutz für den Landkreis Celle“ zur Kenntnis, bittet die Kreisverwaltung die Erkenntnisse in ihre Weiterarbeit einfließen zu lassen, und beschließt, auf einer Unterseite des Internetauftrittes www.landkreis-celle.de die landkreiseigenen Informationen zu veröffentlichen.

Die NLG war zu dem Ergebnis gekommen, dass der Landkreis gut aufgestellt ist. Es seien bereits umfangreiche Aktivitäten vorhanden, das Thema Klimaschutz werde angenommen, so dass kein integriertes Klimaschutzkonzept erstellt werden müsse. Vielmehr werde bereits in gängiger Verwaltungspraxis im Einzelfall und fortwährend geprüft, wann und welche Tätigkeiten und ggf. Förderungen im Bereich Klimaschutz wirtschaftlich und inhaltlich sinnvoll seien. Von Bedeutung war und ist außerdem die Aussage der kreisangehörigen Kommunen, die im Rahmen des Beratungsprozesses erklärt haben, das Thema Klimaschutz eigenständig im eigenen Wirkungskreis umsetzen zu wollen.

Diese Aussagen haben auch aktuell Gültigkeit, da die kreisangehörigen Kommunen im Dezember 2019 die eigene Zuständigkeit erneut bestätigt haben.

Im Fall der Anstellung eines Klimamanagers, der auch ein Klimaschutzkonzept erstellt, entstünden nach Abzug der 65%igen Förderung Personalkosten in Höhe von ca. 52.000 Euro über zwei Jahre. Danach würde die Förderung enden. Sollte kein Klimaschutzkonzept erstellt werden, können auch keine Fördermittel für den Klimamanager eingeworben werden und die Stelle wäre unbefristet auszuschreiben.

Zu den Kosten einer Klimaschutzagentur ist am Beispiel der Klimaschutzagentur Region Hannover festzuhalten, dass sich die Personalaufwendungen 2017 auf insgesamt 1,418 Mio. € beliefen. Die Region ist zu 38,12 % an der Agentur beteiligt (Quelle: Region Hannover, Beteiligungsbericht 2018). Sie trägt somit rund 540.000 € der Kosten des Personals p.a. Im Jahresschnitt beschäftigt die Klimaschutzagentur rund 38 Mitarbeiter insgesamt (Vollzeitäquivalente).

Aus den genannten Gründen ist weder die Anstellung eines Klimamanagers noch die Errichtung einer Klimaschutzagentur erforderlich.

Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit:

§ 58 Abs. 1 Nr. 19 NKomVG

Beschlussvorschlag:

Der Antrag wird abgelehnt.

Finanzielle und steuerliche Auswirkungen:

Keine, falls dem Votum gefolgt wird. Sonst die geförderten Kosten für einen Klimamanager, der ein Klimaschutzgutachten erstellt oder die nicht geförderten Kosten eines Klimamanagers oder die Kosten einer Klimaschutzagentur mit mehreren Personalstellen.

 

[Protokoll:]

Herr Höhl leitete in die Vorlage ein. Das Thema sei in den letzten Jahren wiederholt behandelt worden. Ein Gutachten erklärte, dass der Landkreis Celle zum Thema Klimaschutz bisher ausreichend aufgestellt sei. Die Förderung für einen Klimamanager sei auf zwei Jahre und die Erstellung eines integrierten Klimaschutzgutachtens beschränkt. Dieses mache jedoch nur Sinn, wenn im Anschluss das Gutachten auch inhaltlich umgesetzt werde. Der DLT schätze hierfür einen Personalbedarf von zwei Vollzeitstellen sowie ein jährliches Budget von 100.000 Euro.

Herr Köhler als Antragsteller erklärte, dass das Thema Klimaschutz überall an Bedeutung gewinne und jeden betreffe. Seiner Meinung nach sei dieses Thema sehr gut geeignet, um es mit der Wirtschaftsförderung zu kombinieren. Anhand eines Beispiels der Region Hannover zeigte er auf, dass andere Landkreise/Regionen in die Behandlung dieses Temas wesentlich intensiver eingestiegen seien und eine tatsächliche inhaltliche Bearbeitung auch im Landkreis Celle zwingend erforderlich sei.

Herr Knoke ergänzte, es sei sinnvoll, anstatt der Gründung einer Klimaagentur einen Klimamanager in der Wirtschaftsförderung anzusiedeln und das Beratungsangebot zur Energieeffizienz auszuweiten.

Herr Höhl merkte an, dass die Wirtschaftsförderung in diesem Thema nur als Vermittler auftreten sollte, da bereits Kooperationen mit entsprechenden Facheinrichtungen bestünden und ansonsten Doppelstrukturen aufgebaut würden.

Herr Pillibeit merkte an, dass die Personalmehrung beim Landkreis Celle nicht vorangetrieben werden solle. Für die Bearbeitung dieses Themas sei bereits genügend Kompetenz in der Kreisverwaltung vorhanden.

Herr Ratsch-Heitmann und Frau Meyer erklärten, dieses Thema sei sinnvoller als Querschnittsaufgabe wahrzunehmen, zusätzliches Personal sollte vermieden werden. Zudem würden in den überwiegenden Verwaltungsverfahren bereits Klimaschutzaspekte berücksichtigt.

Herr Grunke merkte an, dass es sinnvoll sei, auf Vorlagen neben der steuerlichen und finanziellen Auswirkung auch eine klimatische Auswirkung aufzunehmen. Anhand derer könne die Politik zielgerichteter im Aspekt Klimaschutz entscheiden.

Auf Einwand von Herrn Dr. Hoppenstedt, das Thema sei sinnvoller zentral zu bearbeiten und die Mitgliedskommunen sollten zu ihrer Strategie befragt werden, stellte Herr Harms den Antrag zur Geschäftsordnung, die Vorlage zur erneuten Beratung an die Fraktionen zurückzuverweisen und die Hauptverwaltungsbeamten der Kommunen zu diesem Thema anzuhören, da diese die Bearbeitung bei sich sehen.

Der Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr und Tourismus beschloss den Antrag zur Geschäftsordnung. Die Vorlage wurde zur erneuten Beratung an die Fraktionen verwiesen. Die Hauptverwaltungsbeamten der Kommunen mögen ihr Konzept zu diesem Thema in der nächsten Sitzung vorstellen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig bei zwei Enthaltungen



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04.12.2019 KT


Einrichtung einer Stelle eines Klimaschutzbeauftragten im Stellenplan und Besetzung im nächsten Jahr. Alternativ Initiierung einer Klimaschutzagentur mit diversen potentiellen Gewerbetreibenden und Institutionen am Beispiel der Region Hannover; Antrag des Einzelabg. Köhler vom 19.11.2019

 

 

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28.10.2019 KT


Der Landkreis Celle beauftragt ein integriertes Klimaschutzkonzept und setzt dieses um; Antrag der GRÜNE-Fraktion vom 08.10.2019


 

 

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14.06.2016 KT


An0101/2011-2016VO Beauftragung der Verwaltung, den Antrag zur Projektförderung 'Erarbeitung und Umsetzung von einem integrierten Klimaschutzkonzept' einzureichen und folglich ein integriertes Klimaschutzkonzept zu beauftragen. Die Ziele des Klimaschutzkonzepts sollen jährlich vom Kreistag evaluiert und beraten werden; Antrag der GRÜNE-Fraktion vom 16.02.2016



[Protokoll:]

Frau Pfützner hielt den Antrag ihrer Fraktion inhaltlich und angesichts der bestehenden hohen Fördermöglichkeit für besonders unterstützenswert. Sie verwies auf das gute Beispiel der Energiesparbeauftragten, deren Personalkosten mehr als erwirtschaftet worden seien.

Herr Wiswe erklärte unter Hinweis auf die Darstellung in der Vorlage der Verwaltung, die Aufgabe des Klimaschutzes werde nach eigener Verwaltungspraxis im Einzelfall und fortwährend geprüft. Zudem hätten die kreisangehörigen Kommunen erklärt, das Thema Klimaschutz eigenständig im eigenen Wirkungskreis umsetzen zu wollen. Als weiterer Akteur biete beispielsweise die SVO individuelle Beratungen für Haushalte an. Im Ergebnis habe deshalb auch der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr eine Ausweitung der Aktivitäten, wie von der antragstellenden Fraktion beabsichtigt, abgelehnt.

Der Kreisausschuss beschloss, dass aktuell ein Antrag auf „Erarbeitung und Umsetzung von einem integrierten Klimaschutzkonzept“ nicht gestellt wird und demzufolge auch kein Klimaschutzkonzept in Auftrag gegeben wird:

Abstimmungsergebnis:bei einer Gegenstimme mehrheitlich beschlossen



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10.06.2016 WVT


Beauftragung der Verwaltung, den Antrag zur Projektförderung 'Erarbeitung und Umsetzung von einem integrierten Klimaschutz-konzept' einzureichen und folglich ein integriertes Klimaschutzkonzept zu beauftragen. Die Ziele des Klimaschutzkonzepts sollen jährlich vom Kreistag evaluiert und beraten werden; Antrag der GRÜNE-Fraktion vom 16.02.2016



Kurze Sachdarstellung:

Die Grüne-Fraktion im Kreistag hat mit Datum vom 16.02.2016 erneut den Antrag auf Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes bzw. Beantragung einer entsprechenden Förderung gestellt. Dies solle der Fortsetzung der vorliegenden Bestandsaufnahme (Klimagutachten) dienen. Das Klimaschutzkonzept solle darüber hinaus zukünftig jährlich vom Kreistag evaluiert und beraten werden.

Mit dem jetzigen Antrag An0101/2011-2016 wiederholt die GRÜNE-Fraktion wiederum ihre Anträge auf Erstellung eines (integrierten) Klimaschutzkonzeptes.

Am 03.12.2013 hatte die GRÜNE-Fraktion bereits einen Antrag auf Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes gestellt (An0046/2011-2016) sowie die Beteiligung an einer (neu zu gründenden) Klimaschutzagentur Südheide (An0044/2011-2016).

Im Kreisausschuss am 01.04.2014 wurde beschlossen, dass der Antrag auf Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes derzeit nicht gestellt wird, eine Beteiligung an einer Klimaschutzagentur Südheide derzeit nicht erfolgen soll und die weitere Entwicklung der Bedingungen für die neue Förderperiode 2014-2020 abgewartet werden soll, um ggf. passgenau agieren zu können. Es solle ein Gutachten zur Analyse des Ist-Zustandes und der Optimierungs- und Handlungspotenziale zur Umsetzung eines strukturierten Klimaschutzprozesses in Auftrag gegeben und der dafür entsprechende Förderantrag gestellt werden. Der Antrag der Grünen-Fraktion 0011/2011-2016 vom 10.06.2012 wurde für erledigt erklärt, da er in den Anträgen 0044 und 0046/2011-2016 vom 03.12.2013 aufging. Weiter wurde beschlossen, dass sich der Ausschuss nach Vorlage des Gutachtens wieder mit dem Thema beschäftigt.

(Hinweis: Der Antrag der Grüne-Fraktion 0011/2011-2016 vom 10.06.2012 war zweigeteilt. Im ersten Schritt sollte beim Projektträger Jülich (PTJ) erstens ein Antrag zur Projektförderung „Erarbeitung und Umsetzung von Klimaschutzkonzepten“ und zweitens ein Antrag zur Projektförderung „Klimaschutztechnologien bei der Stromnutzung“ gestellt werden. Dies sollte laut Antrag durch den Landkreis als Koordinator gemeinsam mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden geschehen – ohne die Stadt Celle, da diese voraussichtlich ein Teilkonzept beantragen würde. Im zweiten Schritt sollte eine Begleitstelle eingerichtet werden, die aus der dann zu beantragenden Projektumsetzungsförderung (PTJ) mitfinanziert werden sollte, und die Umsetzung des integrierten Klimaschutzkonzeptes in Kooperation mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden koordinieren sollte.

Hierzu hatte der Kreistag am 19.12.2012 entschieden, dass die Anträge auf Projektförderung „Erarbeitung und Umsetzung von Klimaschutzkonzepten“ und „Klimatechnologien bei der Stromnutzung“ sowie die Einrichtung einer Begleitstelle für die Umsetzung des integrierten Klimaschutzkonzeptes derzeit nicht gestellt und die weitere Entwicklung der Bedingungen für die neue Förderperiode ab 2014 abgewartet werden solle und dann eine Abstimmung der Bedarfe mit den kreisangehörigen Kommunen erfolgen solle. Über die Beantragung einer Projektförderung „Klimaschutztechnologien bei der Stromnutzung“, für die kein integriertes Klimaschutzkonzept Voraussetzung ist, solle im Einzelfall durch den Technischen Hochbau nach Lage des Einzelfalls und Prüfung anderer Fördermöglichkeiten entschieden werden.)

Nachdem das Gutachten durch die NLG erstellt worden war, hat der Kreisausschuss am 21.07.2015 den TOP „Gutachten Initialberatung Klimaschutz für den Landkreis Celle“ wie folgt beschlossen:

Der Kreisausschuss nimmt das Ergebnis des Gutachtens „Initialberatung Klimaschutz für den Landkreis Celle“ zur Kenntnis, bittet die Kreisverwaltung die Erkenntnisse in ihre Weiterarbeit einfließen zu lassen, und beschließt, auf einer Unterseite des Internetauftrittes www.landkreis-celle.de die landkreiseigenen Informationen zu veröffentlichen.

Grundlage für diese Entscheidung war u.a., dass das Gutachten der NLG zu dem Ergebnis gekommen ist, dass der Landkreis gut aufgestellt sei. Es seien bereits umfangreiche Aktivitäten vorhanden, das Thema Klimaschutz werde angenommen, so dass kein integriertes Klimaschutzkonzept erstellt werden müsse. Vielmehr würde bereits in gängiger Verwaltungspraxis im Einzelfall und fortwährend geprüft, wann und welche Tätigkeiten und ggf. Förderungen im Bereich Klimaschutz wirtschaftlich und inhaltlich sinnvoll seien. Von Bedeutung war und ist außerdem die Aussage der kreisangehörigen Kommunen, die im Rahmen des Beratungsprozesses erklärt haben, das Thema Klimaschutz eigenständig im eigenen Wirkungskreis umsetzen zu wollen.

Diese Aussagen haben auch aktuell Gültigkeit.

Die Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes verursacht umfangreiche Kosten, auch unter Berücksichtigung der möglichen Beantragung von bis zu 65% Förderung für die Sach- und Personalkosten.

Der Landkreis beschäftigt sich mit dem Klimaschutz und berücksichtigt das Thema in seinem Handeln. Das Gutachten der NLG benennt und bestätigt diese Aktivitäten.

Für ein integriertes Klimaschutzkonzept besteht daher kein Bedarf. Es würde darüber hinaus auch nur dann Sinn machen, wenn es den gesamten Landkreis umfassen würde. Hier haben sich aber die landkreisangehörigen Kommunen klar positioniert.

Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit:

§ 58 Abs. 1 Nr. 19 NKomVG

Vorschlag der Verwaltung:

Der Kreisausschuss beschließt, dass aktuell ein Antrag auf „Erarbeitung und Umsetzung von einem integrierten Klimaschutzkonzept“ nicht gestellt wird und demzufolge auch kein Klimaschutzkonzept beauftragt wird.

 

[Protokoll:]

Herr Höhl führte zu vorherigen Anträgen und Beschlussfassungen, zum vorliegenden Klimagutachten und den dazu ergangenen Beschlüssen aus 2015 aus. Die Kommunen hätten darauf hingewiesen, das Thema Klimaschutz eigenständig im eigenen Wirkungskreis umsetzen zu wollen. In diesem Zusammenhang wies er auf das aktuelle Vorhaben der Gemeinde Eschede hin, die die Stellung eines Antrages auf Förderung einer Einstiegsberatung beim Projektträger Jülich (PtJ) beabsichtige.

Herr Toboll erklärte, dass bei allen Entscheidungen z.B. in den Bereichen des landkreiseigenen Hochbaus, ob es nun Sanierungen, Umbauten o.a. seien, Klimafragen bedacht würden. Oftmals würden auch höhere Standards gewählt werden, um perspektivisch auf künftige Anforderungen vorbereitet zu sein.

Frau Pfützner erklärte, sie erkenne die Leistungen des Landkreises, auch die des Bereiches Hochbau, durchaus an. Aber es gäbe so eine breite Palette an Fördermöglichkeiten, die die allgemeine Wertschöpfung im Landkreis durchaus verbessern könnte. Die Unternehmen sollten unterstützt und informiert werden, z.B. über das Marktanreizprogramm. Klimaschutz sei Innovation. Wenn der Antrag abgelehnt würde, bedeute das für den Landkreis Stillstand.

Herr Höhl erinnerte nochmals an die umfänglichen Ausführungen im Klimagutachten und die identifizierten Akteure. U.a. nehme sich für die Unternehmen auch die IHK und das TZEW des Themas an.

Herr Schulze ergänzte, die Kommunen hätten ihren Standpunkt benannt und würden keine zentralistische, sondern eine dezentrale Lösung wünschen.

Frau Pfützner sagte, ein integriertes Klimaschutzkonzept sei die Grundlage für die Erreichung weiterer Fördermöglichkeiten. Sie verwies zudem auf die diversen Klimaschutzaktivitäten der Region Hannover.

Frau Bischoff bat um Auskunft, welche Kosten für ein integriertes Klimaschutzkonzept in der Regel zu kalkulieren seien und welchen Nutzen es habe, insbesondere, ob es Bedingung für die Erreichung weiterer Fördermöglichkeiten sei.

Frau von der Kammer antwortete, dass nach den Erfahrungen anderer Landkreise und den Aussagen von Gutachtern mit Kosten von ca. 100.000 – 150.000 Euro zu rechnen sei. Beim PtJ könnte eine Förderung von bis zu 65% beantragt werden. Ein integriertes Klimaschutzkonzept sei Bedingung für eine evtl. folgende und vom PtJ geförderte Einstellung eines Klimaschutzmanagers. Für andere Förderungen sei dies aber nach aktuellem Stand nicht vorgeschrieben. Fördermöglichkeiten für Unternehmen würden auch durch die Wirtschaftsförderung kommuniziert werden, auch unter Zuhilfenahme des TZEW oder anderer Stellen. Die KKC GmbH berate und bezuschusse z.B. die beteiligten Kommunen in ihren Klimaschutzaktivitäten.

Herr Schulze ergänzte, dass z.B. auch die Stadtwerke Celle eine Beratung anbieten würden.

Der Ausschuss empfahl dem Kreisausschuss zu beschließen, dass aktuell ein Antrag auf „Erarbeitung und Umsetzung von einem integrierten Klimaschutzkonzept“ nicht gestellt wird und demzufolge auch kein Klimaschutzkonzept beauftragt wird.

Abstimmungsergebnis:

Bei einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen beschlossen.



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02.03.2016 KT


Beauftragung der Verwaltung, den Antrag zur Projektförderung 'Erarbeitung und Umsetzung von einem integrierten Klimaschutz-konzept' einzureichen und folglich ein integriertes Klimaschutzkonzept zu beauftragen. Die Ziele des Klimaschutzkonzepts sollen jährlich vom Kreistag evaluiert und beraten werden; Antrag der GRÜNE-Fraktion vom 16.02.2016



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18.12.2015 KA


Einführung einer Haushaltskennziffer zur Kenntlichmachung des Umwelteffekts von Investivmaßnahmen aus Mitteln des Klimaschutzfonds; Antrag der GRÜNE-Fraktion vom 22.09.2015



[Protokoll:]

Frau Pfützner begrüßte den Vorschlag der Verwaltung. Sie bedauere, dass die Einsparfolgen nicht auch noch separat kenntlich gemacht würden.

Der Kreisausschuss beschloss, die CO²-Einsparungen der durch die Kommunale Klimaschutzgesellschaft Celle (KKC) geförderten Maßnahmen in den Energieberichten auszuweisen. Der Antrag wurde für erledigt erklärt.

Abstimmungsergebnis:

bei einer Enthaltung einstimmig



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25.11.2015 Gebäudewirtschaft


Einführung einer Haushaltskennziffer zur Kenntlichmachung des Umwelteffekts von Investivmaßnahmen aus Mitteln des Klimaschutzfonds; Antrag der GRÜNE-Fraktion vom 22.09.2015



Kurze Sachdarstellung:

In der Förderrichtlinie der Kommunalen Klimaschutzgesellschaft Celle (KKC) wird u.a. die CO²-Reduktion als Bewertungskriterium der Förderfähigkeit einer Maßnahme genannt. Andere Förderkriterien, wie z.B. „Multiplikatoren-Wirkung“ oder „Markteinführung neuer Technologien“ bieten keine Möglichkeit der Messung von Umwelteffekten. Daher soll nach Abschluss der durch die KKC geförderten Maßnahmen über die prognostizierte CO²-Einsparung im folgenden Energiebericht, der jährlich dem Ausschuss für Gebäudewirtschaft  vorgelegt wird, Auskunft gegeben werden.

Es ist dagegen nicht möglich, eine Kennzahl im Voraus für das kommende Jahr im Haushalt selbst zu bilden, da die Anträge zur Förderung aus Mitteln der KKC jährlich erst nach Beschluss des Haushaltes des Landkreises Celle gestellt werden können. Förderfähige Maßnahmen für die Antragstellung sind erst dann bestimmbar. Weiterhin muss zunächst die Bewilligungsentscheidung der KKC abgewartet werden.

Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit:

§ 76 Abs. 2 NKomVG

Vorschlag der Verwaltung:

Der Kreisausschuss beschließt, die CO²-Einsparungen der durch die Kommunale Klimaschutzgesellschaft Celle (KKC) geförderten Maßnahmen in den Energieberichten auszuweisen.

 

[Protokoll:]

Frau Pfützner bemängelte, dass nur der CO²-Ausstoß insgesamt im Energiebericht ausgewiesen würde und wünschte sich eine Darstellung der Einsparung für einzelne Maßnahmen.

Herr Werner sicherte zu, dass künftig für die durch die KKC geförderten Maßnahmen Einzelnachweise der CO²-Einsparungen im Energiebericht ausgewiesen werden.

Herr Toboll stellte klar, dass es sich bei der KKC nicht um einen Fond, sondern um eine Gesellschaft handele, deren Mitgesellschafter der Landkreis Celle sei.

Der Ausschuss für Gebäudewirtschaft empfahl dem Kreisausschuss zu beschließen, die  CO²-Einsparungen der durch die Kommunale Klimaschutzgesellschaft Celle (KKC) geförderten Maßnahmen in den Energieberichten auszuweisen.

Abstimmungsergebnis:einstimmig; 1-Enthaltung



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08.10.2015 KT


Einführung einer Haushaltskennziffer zur Kenntlichmachung des Umwelteffekts von Investivmaßnahmen aus Mitteln des Klimaschutzfonds; Antrag der GRÜNE-Fraktion vom 22.09.2015




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21.07.2015 KA


Gutachten "Initialberatung Klimaschutz für den Landkreis Celle"


 

Frau Pfützner erklärte, da die Beschlussfassung nicht, wie es ihre Fraktion beantragt habe, die Umsetzung von konkreten Maßnahmen umfasse, werde sie heute gegen die Empfehlung votieren.

Der Kreisausschuss nahm das Ergebnis des Gutachtens „Initialberatung Klimaschutz für den Landkreis Celle“ zur Kenntnis, bat die Kreisverwaltung, die Erkenntnisse in ihre Weiterarbeit einfließen zu lassen, und beschloss, auf einer Unterseite des Internetauftrittes www.landkreis-celle.de die landkreiseigenen Informationen zu veröffentlichen.

Abstimmungsergebnis:

bei einer Gegenstimme mehrheitlich beschlossen



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09.07.2015 WVT


Gutachten "Initialberatung Klimaschutz für den Landkreis Celle"



Kurze Sachdarstellung:

Der Kreisausschuss hatte am 01.04.2014 (An0046/2011-2016VO) beschlossen, ein Gutachten zur Analyse des Ist-Zustandes und der Optimierungs- und Handlungspotenziale im Bereich des Klimaschutzes für den Landkreis Celle erstellen zu lassen.

Beim Projektträger Jülich (PtJ) wurde ein entsprechender Zuwendungsantrag auf „Initialberatung Klimaschutz für den Landkreis Celle“ gestellt und bewilligt. Der Auftrag wurde nach Ausschreibung an die Niedersächsische Landgesellschaft mbH (NLG) vergeben.

Der Entwurf des Gutachtens liegt vor und wird von der NLG im Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr und Tourismus vorgestellt.

Im Gutachten wird unter „Strategievorschlag und Fazit der Beratung“ (Nr. 6) zusammenfassend dargestellt, auf welcher Grundlage die Analyse erfolgt ist.

Die NLG kommt zu dem Ergebnis, dass im Landkreis bereits umfangreiche Aktivitäten vorhanden sind und das Thema Klimaschutz angenommen wird, so dass kein Klimaschutz- oder Klimaschutzteilkonzept erstellt werden muss. Der Landkreis sei grundsätzlich gut aufgestellt.

Eine besondere Bedeutung kommt der Erklärung der landkreisangehörigen Kommunen im Rahmen des Beratungsprozesses zu, das Thema Klima im eigenen Wirkungskreis eigenständig umsetzen zu wollen.

Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung abweichend zum vorgeschlagenen Maßnahmenplan (Nr. 4) vor, auf einer Unterseite des Internetauftrittes www.landkreis-celle.de die Informationen zu veröffentlichen, auf die der Landkreis direkten Zugriff und Einfluss hat. Namentlich handelt es sich um dieses Gutachten und -in jeweils aktualisierter Form- um den Energiebericht des Landkreises Celle, den Bericht über das Energiesparprojekt „Schüler für den Klimaschutz“ und die Karten über Windkraft- und Biogasanlagen im Landkreis Celle.

Weitere Verlinkungen sind nicht angezeigt, da sie sich auch aus dem Gutachten selbst bzw. aus dem Quellenverzeichnis ergeben oder nach entsprechender individueller Recherche. Zudem würden alle weiteren und zusätzlichen Angaben einen entsprechenden Aufwand für die Pflege und Aktualisierung nach sich ziehen.

Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit:

§ 58 Abs. 1 Nr. 19 NKomVG

Vorschlag der Verwaltung:

Der Kreisausschuss nimmt das Ergebnis des Gutachtens „Initialberatung Klimaschutz für den Landkreis Celle“ zur Kenntnis und beschließt, auf einer Unterseite des Internetauftrittes www.landkreis-celle.de die landkreiseigenen Informationen zu veröffentlichen.

Anlage:

Das Gutachten ist in Allris hinterlegt. [Es kann hier auf der Internetpräsenz des Landkreises heruntergeladen werden.]

 

[Protokoll:]

Das Klimagutachten wurde von Frau Schröder und Herrn Engelhardt vorgestellt. Im Ergebnis sei festzustellen, dass der Landkreis in vielen klimarelevanten Bereichen tätig bzw. gut aufgestellt sei.

Frau Lühmann erklärte, ihr reichten diese Ausführungen nicht und sie habe einige offene Fragen. Z.B., warum im ÖPNV keine Fahrzeuge mit Euronorm 5 der 6 eingesetzt würden, warum der Landkreis nicht ein einziges Erdgas- oder Elektrofahrzeug betreibe, bei jeder Baumaßnahme nur die Kosteneffizienz im Vordergrund stehe und auf welcher Grundlage ermittelt worden sei, dass der Landkreis gut aufgestellt sei. Es gebe mehr Möglichkeiten, z.B. solle für jede Maßnahme die CO2-Einsparung gesondert benannt werden. Die Frage sei, wieviel Wert der Landkreis tatsächlich auf die Erreichung von Klimaschutzzielen lege.

Frau Schröder stellte klar, dass es sich bei der vorliegenden Unterlage nicht um ein Klimaschutzkonzept handele, sondern um ein Gutachten zur Bestandsanalyse.

Herr Schulze verließ die Sitzung um 16.00 Uhr, Herr Schaper übernahm seine Position.

Herr Angermann betonte, hier liege ein Medium vor, das den Status quo verdeutliche. Wenn für das Thema Klima Optimierungen gewünscht seien, müsse künftig über die Schwerpunkte diskutiert werden. Er führte als Beispiel an, dass auch im Rahmen der Aufstellung des Raumordnungsprogrammes über das Thema Erneuerbare Energien und dessen Raum zu entscheiden sei.

Frau Pfützner schloss sich den Ausführungen Frau Lühmanns an. Sie bedauere, dass der Landkreis sich nur für eine Begutachtung des IST-Zustandes entschieden habe und nicht für ein integriertes Klimaschutzkonzept gemäß ihrem ursprünglichen Antrag. Ihre Fragestellungen seien nicht ausreichend beantwortet. Sei nun tatsächlich nicht mehr beabsichtigt, ein Klimaschutzkonzept zu beauftragen, was solle u.a. für die Wirtschaft getan werden und wie solle es generell weitergehen? Im Übrigen müsse der Vorschlag der Verwaltung mindestens die auf den Seiten 36 und 37 des Gutachtens aufgeführten Maßnahmen enthalten und zusätzlich die CO2-Einsparungen benannt werden.

Herr Schmidt erklärte, es ginge erst einmal darum, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen und der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Im politischen Dialog sei dann ggf. über weitere Maßnahmenansätze zu sprechen. Er weise darauf hin, dass der Landesrechnungshof die Stellen von Klimaschutzmanagern teilweise auch kritisch betrachte. Er schlage vor, die Investitionen im eigenen Wirkungskreis unter die Lupe zu nehmen und z.B. im Rahmen der Haushaltsaufstellung im Herbst konkrete Maßnahmen und Investitionsentscheidungen näher zu betrachten. Er schlug vor, den Beschlussvorschlag der Verwaltung zu ergänzen:

-          Der Kreisausschuss nimmt das Ergebnis des Gutachtens „Initialberatung Klimaschutz für den Landkreis Celle“ zur Kenntnis, bittet die Kreisverwaltung die Erkenntnisse in ihre Weiterarbeit einfließen zu lassen, und beschließt, auf einer Unterseite des Internetauftrittes www.landkreis-celle.de die landkreiseigenen Informationen zu veröffentlichen.

Frau Pfützner betonte, sie bestehe auf jährliche Berichte gemäß den Empfehlungen des Maßnahmenplanes.

Herr Angermann empfahl, das vorgelegte Gutachten in Ruhe zu studieren und dann zu prüfen, ob die gemachten Schritte ausreichend seien oder weitergehende Bedarfe bestünden.

In Änderung bzw. Ergänzung der Vorlage wurde wie folgt beschlossen:

Der Kreisausschuss nimmt das Ergebnis des Gutachtens „Initialberatung Klimaschutz für den Landkreis Celle“ zur Kenntnis, bittet die Kreisverwaltung die Erkenntnisse in ihre Weiterarbeit einfließen zu lassen, und beschließt, auf einer Unterseite des Internetauftrittes www.landkreis-celle.de die landkreiseigenen Informationen zu veröffentlichen.

Abstimmungsergebnis:

Bei 1 Gegenstimme beschlossen.



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01.04.2014 KA


An0044/2011-2016VO Einrichtung der Klimaschutzagentur Südheide; Antrag der GRÜNE-Fraktion vom 03.12.2013



[Protokoll:]

Herr Harms beantragte den Antrag als erledigt anzusehen.

Herr Sommer stellte einen Ergänzungsantrag. Die Klimaschutzagentur Weserbergland soll ihre Arbeit im Umweltausschuss vorstellen.

Der Kreisausschuss beschloss den Antrag als erledigt anzusehen.

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen



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05.03.2014


Einrichtung der Klimaschutzagentur Südheide; Antrag der GRÜNE-Fraktion vom 03.12.2013



Kurze Sachdarstellung:

Wie im Antrag geschildert, wäre nur eine Kombination von integriertem Klimaschutzkonzept mit einer evtl. Beteiligung an einer Klimaschutzagentur sinnvoll.

Auf die Vorlage An0046/2011-2016 wird Bezug genommen.

Da ein Antrag auf Förderung für die Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes für 2014 nicht gestellt, sondern vorbehaltlich der politischen Entscheidung zunächst ein Vorgutachten in Auftrag gegeben werden soll, wäre erst nach dessen Vorlage über das weitere Vorgehen und auch eine evtl. Beteiligung an einer Klimaschutzagentur zu entscheiden.

Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit:

§ 76 Abs. 2 NKomVG

Vorschlag der Verwaltung:

Der Kreisausschuss beschließt, dass eine Beteiligung an einer Klimaschutzagentur Südheide derzeit nicht erfolgen soll.

 

[Protokoll:]

Frau Pfützner erklärte, am Antrag festhalten zu wollen, nur eine Einstiegsberatung wahrzunehmen sei ihr zu wenig.

Herr Harms sprach sich dafür aus, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.

Herr Angermann hielt den Antrag der GRÜNEN für nicht durchsetzbar, da die Förderperiode gerade erst begonnen hat und die Schwerpunkte noch nicht erkennbar seien. Die Erhebung des IST-Zustandes und die Ermittlung von Handlungsansätzen sei daher der richtige Weg.

Herr Schmidt wies darauf hin, dass die operationellen Programme in ca. 2 Monaten zu erwarten seien, man könne die Entscheidung über den Antrag auch zurückstellen. Das Thema Klimaschutz solle aber nicht verloren gehen.

Herr Harms schlug vor, den TOP 8 im TOP 7 zu integrieren.

Frau Lühmann erklärte, man könne hinzufügen, dass nach Vorlage des Gutachtens eine weitergehende Beratung der vorliegenden Anträge in den Gremien stattfindet.

 

Wie Vorlage zu 2. und 3. beschlossen, mit den Zusätzen

zu 1.: Der Kreisausschuss beschließt, dass der Antrag auf Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes derzeit nicht gestellt wird und eine Beteiligung an einer Klimaschutzagentur Südheide derzeit nicht erfolgen soll. Die weitere Entwicklung der Bedingungen für die neue Förderperiode 2014-2020 soll abgewartet werden, um ggf. passgenau agieren zu können.

Neu aufgenommen wird 4.: Nach Vorlage des Gutachtens wird sich der Ausschuss wieder mit dem Thema beschäftigen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

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19.12.2013 KT


Einrichtung der Klimaschutzagentur Südheide; Antrag der GRÜNE-Fraktion vom 03.12.2013




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11.07.2012 KT


Der Landkreis Celle erarbeitet und beauftragt ein integriertes Klimaschutzkonzept; Antrag der GRÜNE-Fraktion vom 10.06.2012



 

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31.05.2011 KA


An0174/2006-2011VO Durchführung eines integrierten Klimaschutzkonzepts und Beantragung der Fördergelder; Antrag der GRÜNE-Fraktion vom 23. 11. 2010



[Protokoll:]

Frau Pfützner warb für den Antrag ihrer Fraktion. Den auch vom Fachausschuss kritisierten Kosten für das Konzept stehe ein enorm hoher Nutzen für den Landkreis gegenüber. Man müsse vorausschauend denken und all die Arbeitsplätze berücksichtigen, die im Rahmen einer künftigen Energiewende entstünden. Der Landkreis Celle habe hier die Chance, durch die Konzepterstellung Veränderungspotentiale zu erkennen und so klug die Weichen für die Zukunft zu stellen.

Arbeitsplätze würden nur durch konkrete Maßnahmen geschaffen und nicht durch ein Konzept, erklärte Herr Wiswe. Auch Herr Schmidt sprach sich dafür aus, die knapp bemessenen finanziellen Mittel in konkrete Klimaschutzmaßnahmen wie die Verwendung erneuerbarer Energien zu investieren. Dafür sei nicht zwangsläufig ein vorheriges Konzept erforderlich.

Zur Frage von Herrn Dr. von Borcke erläuterte Herr Krüger, dass sich die Erstellungskosten nach Informationen einer anderen Kreisverwaltung insgesamt auf ca. 260.000 Euro beliefen und somit ein Anteil von ca. 85.000 Euro verbleibe, den der Landkreis selbst tragen müsse. Herr Dr. von Borcke prognostizierte, dass man in kommenden Jahren sicherlich auf ein ordnendes Klimaschutzkonzept zurückgreifen werde. Auch im medizinischen Bereich beginne man mit einer Diagnose, bevor man eine Therapie ansetze. Den Antrag halte er sachlich für sinnvoll, jedoch seien die Kosten derzeit unverhältnismäßig.

Der Kreisausschuss beschloss, den Antrag abzulehnen.

Abstimmungsergebnis: bei 1 Gegenstimme mehrheitlich beschlossen



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24.05.2011 Ausschuss für Gebäudewirtschaft


Durchführung eines integrierten Klimaschutzkonzepts und Beantragung der Fördergelder; Antrag der GRÜNE-Fraktion vom 23. 11. 2010



Kurze Sachdarstellung:

Der Kreisausschuss hat schon einen im Wesentlichen inhaltsgleichen Antrag der Die Linke/BSG-Fraktion beraten und diesen Antrag am 15.04.2010 abgelehnt (vgl. Vorlage An0112/2006-2011V0).

Die seinerzeitigen Ablehnungsgründe gelten auch heute noch: Erstens bezuschusst der Bund die Erstellung eines „integrierten“, d. h. unter Öffentlichkeitsbeteiligung erarbeiteten, eine CO2-Bilanz, Verbesserungsmaßnahmen und die entsprechende Realisierungsplanung enthaltenden Klimaschutzkonzepts nur mit maximal 65 % der extern anfallenden Sach- und Personalkosten (früher 80 %), so dass eine kreisseitige Kofinanzierung in beträchtlicher Höhe erforderlich wäre. Von einem in etwa vergleichbaren niedersächsischen Landkreis ist bekannt, dass allein diese Kosten bei rund 260.000 € liegen dürften (Stand 2009, ohne späteren Datenpflegeaufwand).

Damit wäre lediglich ein Gutachten erkauft, das als solches noch keinen praktischen Fortschritt in Sachen Klimaschutz brächte. Hierzu bedürfte es vielmehr der Umsetzung der konzeptionell entwickelten Maßnahmen. Die Förderung des Bundes ‑ zweites Argument – beschränkt sich insoweit jedoch auf die „beratende Begleitung“ der Konzeptumsetzung durch eine/n „Klimaschutzmanager/in“ (Förderhöchstquote wiederum 65 % für drei Jahre) und ein einziges Umsetzungsprojekt (Förderhöchstquote 50 % bis 100.000 €). Selbst diese rudimentäre Förderung wäre gebunden an einen Kreistagsbeschluss, dass sämtliche Maßnahmen des Klimaschutzkonzepts verwirklicht werden sollen; außerdem hätte der Landkreis aus eigener Kraft ein „Klimaschutz-Controllingsystem“ zu installieren. Der Großteil der (im Vorhinein gar nicht bezifferbaren, dennoch zwingend aus dem Kreishaushalt zu bestreitenden) Umsetzungskosten verbliebe also beim Landkreis. Denkbare Zuwendungen aus speziellen Förderprogrammen wären nicht planbar; ein Rechtsanspruch des Landkreises auf solche Zuwendungen bestünde jedenfalls nicht.

Das wäre nicht nur unter finanziellen Aspekten, sondern – drittens - auch deshalb problematisch, weil ein zuwendungsfähiges Klimaschutzkonzept alle klimarelevanten Bereiche einschließlich z. B. der privaten Wirtschaft umfassen muss. Für den Klimaschutz dort ist aber nicht die kommunale, sondern die staatliche Ebene zuständig.

Angesichts dessen sollte auch der Antrag der GRÜNE-Fraktion abgelehnt werden. Das bedeutet natürlich keine Absage an eine konsequente und nachhaltige Klimaschutzstrategie, wie sie der Landkreis Celle seit Jahren im Rahmen seiner Kompetenzen und Möglichkeiten verfolgt und weiterhin verfolgen wird. Handlungsleitend sind dabei investive und konsumtive Maßnahmen an bzw. in den kreiseigenen Gebäuden in Kombination mit dem gezielten Einsatz von Instrumenten zur Änderung des individuellen Nutzerverhaltens, um Klimaschutz durch Energieeinsparung und Reduktion des CO2-Ausstoßes bei gleichzeitiger Senkung der Betriebskosten zu erreichen.

Im Sinne dieser Klimaschutzstrategie hat der Landkreis bemerkenswerte Anstrengungen unternommen. Etwa 6,5 Mio. € für energetische Gebäudesanierungen sind allein im Jahr 2009 in den Kreishaushalt eingeflossen. 2010 wurden rd. 2,05 Mio. € eingestellt; 2011 sind es abermals ca. 2 Mio. €. Für 2012 ist die Aufstockung des Gebäudes Trift 26 mit Verbesserung der Gebäudedämmung geplant. Zur Umsetzung von energetischen Maßnahmen einschließlich Optimierung der Gebäudetechnik wurden 2009 ein Diplom-Ingenieur und ein Techniker mit der Fachrichtung Technische Gebäude-Ausrüstung eingestellt. Beide Stellen sind derzeit vakant; die Ausschreibungsverfahren laufen. Die kurzfristige Wiederbesetzung wird angestrebt. Die hervorragende personelle (Soll-) Ausstattung der technischen Abteilung des Amtes für Bildung, Sport und zentrale Dienste Kreisverwaltung macht im Übrigen auch ein auf die kreiseigenen Liegenschaften beschränktes, bei einem Dritten in Auftrag zu gebendes „Teil-Klimaschutzkonzept“ (Förderhöchstquote 50 %) überflüssig.

Der aktive Klimaschutz des Landkreises Celle zeigt sich ferner an folgenden Punkten:

· Seit 2000 Holzhackschnitzelheizung in der Schulanlage Wathlingen,

· seit 2010 Holzpelletheizung im Schulzentrum Burgstraße, Celle,

· Blockheizkraftwerke im Hermann-Billung-Gymnasium, Gymnasium Lachendorf und am zentralen Standort der Kreisverwaltung an der Trift,

· knapp 1.000 m² Bürgersolaranlagen auf Dachflächen kreiseigener Schulgebäude,

· seit 2009 Nutzung eines PKW mit Flüssiggasantrieb,

· seit 2011 bevorzugter Verbrauch von Recycling-Papier,

· jährlicher Energiebericht für die Kreisliegenschaften,

· Berücksichtigung von Klimaschutzbelangen im fortgeschriebenen Nahverkehrs-plan.

Zusätzlich wird den Schulen in der Trägerschaft des Landkreises Celle seit 2009 das Energiesparprojekt „Schüler für Klimaschutz“, zunächst befristet auf drei Jahre, durchgeführt. Zu diesem Projekt wird auf die Vorlage zu TOP 3 verwiesen.

Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit:

§ 51 Abs. 2 NLO

Vorschlag der Verwaltung:

Der Kreisausschuss beschließt, den Antrag abzulehnen.

 

[Protokoll:]

Frau Pfützner führte aus, dass die Bemühungen des Landkreises Celle nicht zu unterschätzende Anfänge hin zur Energiewende seien, jedoch ihrer Ansicht nach nicht ausreichten. Als Bestandteil einer Metropolregion habe der Landkreis vielmehr eine besondere Verantwortung für den Klimaschutz. In anderen Kommunen hätten Stromsparprojekte über den Projektträger Jülich, der für die Umsetzung des integrierten Energie- und Klimaschutzkonzepts der Bundesregierung verantwortlich sei, mit Einsparpotenzialen von rund 25 % stattgefunden. Alles, was fossile oder atomare Energie verbrauche, werde dabei auf den Prüfstand gestellt. Ein solches Programm müsse zeitnah auch für den Landkreis Celle erarbeitet werden. Ein entsprechender Förderantrag könne dann rechtzeitig zum Januar 2012 eingereicht werden.

Herr Krüger machte deutlich, dass es im Ziel keine Unterschiede zwischen der Verwaltung und der Position der Grünen hinsichtlich des Energiesparens gebe. Das integrierte Klimaschutzkonzept des Bundes bezuschusse jedoch nur ein einziges Umsetzungsprojekt, verlange aber die Zusage des Landkreises Celle, alle weiteren Konzeptvorschläge auf eigene Kosten zu realisieren. Für die Aufstellung eines solchen Programms müssten zudem alle Bereiche des Landkreises Celle detailliert begutachtet werden, inklusive der freien Wirtschaft. Der Aufwand sei immens und müsse mit dem daraus resultierenden Nutzen abgewogen werden. Es gebe ca. 1.000 weitere Programme außerhalb des integrierten Klimaschutzkonzepts, um Fördermittel erschließen zu können. Statt rein theoretischer Konzepte bedürfe es des praktischen Tuns; das bringe für den Klimaschutz viel mehr. Der Landkreis Celle setze deshalb weiterhin unter anderem auf Aspekte wie Energie schonendes Verhalten und energetische Sanierung der Gebäude. Im überregionalen Vergleich habe man über diesen Weg bereits bemerkenswerte Ergebnisse erzielt.

Herr Riggers fügte an, dass der Landkreis Celle verantwortlich mit seinen Mitteln umgehe, wenn Mittel zielgerichtet dort eingesetzt würden, wo man Effizienzeffekte erwarte. Das Erstellen umfassender theoretischer Konzepte binde hingegen Kapazitäten, ohne dass damit ein direkter Nutzen verbunden sei.

Der Ausschuss empfahl, den Antrag der GRÜNE-Fraktion, das integrierte Klimaschutzkonzept im Landkreis Celle durchzuführen, abzulehnen.

Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme



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10.05.2011 KA


Erstellung einer umfassenden Dokumentation zu allen wesentlichen Fragen von Energiewende und Klimaschutz; Antrag der Die Linke/BSG-Fraktion vom 29.03.2011




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10.05.2011


Beauftragung eines/r Mitarbeiters/in für die Stabsaufgabe des kommunalen Klimaschutzes; Antrag der Die Linke/BSG-Fraktion vom 28.03.2011




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20.12.2010 KT


Durchführung eines integrierten Klimaschutzkonzepts und Beantragung der Fördergelder; Antrag der GRÜNE-Fraktion vom 23.11.2010

 


[Antrag nicht mehr verfügbar]
 

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15.04.2010 KA


Vorlage eines umfassenden Entwurfs für ein auf den Landkreis bezogenes Klimaschutzkonzept bis zum Herbst 2009; Antrag 0112/2006-2011 der Die Linke/BSG-Fraktion vom 27. 04. 2009



Kurze Sachdarstellung:

Zur Umsetzung des im Antrag dargestellten Klimaschutzkonzeptes muss Fachpersonal eingestellt werden. Für technische und finanzielle Beratungsleistungen an alle potenziellen Interessenten im Landkreis Celle wird der Bedarf auf 2 Bautechniker oder Bau-Ingenieure geschätzt. Es fallen jährliche Arbeitsplatzkosten (Personal- und Sachausstattung) von mind. 160.000 € an. Der Aufwand steigt, wenn der Landkreis Celle eigene Fördermittel gewährt bzw. mehr oder höher qualifiziertes Personal einsetzt.

Gemäß Richtlinie des Bundes zur Förderung von Klimaschutzprojekten wird für die Erstellung von Klimaschutzkonzepten ein nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Förderfähig ist die Erstellung von umfassenden Klimaschutzkonzepten mit Energie- und CO 2-Bilanzen, Potenzialab-schätzungen sowie Maßnahmenkataloge und Zeitpläne zur Minderung von Treibhausgasen. Der maximale Förderzeitraum beträgt 3 Jahre. Zuwendungsfähig sind Sach- und Personalkosten externer Dienstleister oder Aufwand für eigenes Personal, das im Rahmen des Projektes zusätzlich eingestellt wird. Voraussetzung ist die Stellung eines Projektantrages. Ein Rechtsanspruch des Antragstellers besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Die Kosten für die Erstellung einer CO 2-Bilanz oder z. B. Potenzialabschätzungen für das Gebiet des Landkreises Celle mindern nicht den CO 2-Ausstoß. Diese Mittel sollten stattdessen gezielt für eigene investive Maßnahmen zur CO 2-Reduzierung eingesetzt werden. Diesen aktiven Klimaschutz betreibt der Landkreis Celle seit längerem. Mehr als 6,5 Mio. € sind allein im Jahr 2009 in den Haushalt des Landkreises Celle für energetische Gebäudesanierungen eingeflossen. Seit 2000 ist eine Holzhackschnitzelheizanlage in der Schulanlage Wathlingen in Betrieb. Seit Januar 2010 beheizt eine Holzpelletheizung das Schulzentrum Burgstraße in Celle. Blockheizkraftwerke sind im Einsatz in den Gebäuden der Kreisverwaltung, des Hermann-Billung-Gymnasiums und des Gymnasiums Lachendorf. Photovoltaik-Anlagen sind auf Dachflächen der Axel-Bruns-Schule und der Schulanlage Altenhagen mit einer Fläche von insg. 992 m² als Bürgersolaranlagen installiert. 2009 wurde ein Dienstwagen mit Gasantrieb erworben. In den Schulen in der Trägerschaft des Landkreises Celle wird ein Energiesparprojekt, zunächst befristet auf 3 Jahre, durchgeführt.

Für anstehende investive Entscheidungen des Kreistages wird dem Kreistag jährlich ein Gebäudekataster vorgelegt. Außerdem wird dem Ausschuss für Gebäudewirtschaft jährlich ein Energiebericht präsentiert.

Allgemeine Beratungsleistungen bieten bereits u. a. die Deutsche Energie-Agentur und die Verbraucherberatung an. Es bestehen Förderprogramme für Privatpersonen, für Gewerbe und Industrie sowie für öffentliche Einrichtungen und Organisationen. Der BINE Informationsdienst www.bine.info bietet einen Überblick. In der Datenbank sind rund 900 Förderprogramme der EU, der KfW Bankgruppe und von Bund, Ländern, Kommunen und Energieversorgern erläutert.

Eine Zuständigkeit des Landkreises Celle für den Klimaschutz im gesamten Kreisgebiet besteht kommunalverfassungsrechtlich nicht. Investive energetische Maßnahmen besonders bei den eigenen Gebäuden mindern den CO 2-Ausstoß und senken gleichzeitig die Betriebskosten. Das war auch bisher handlungsleitend.

Eine vom Kreistag zu verabschiedende Grundsatzerklärung zum kommunalen Klimaschutz im Landkreis Celle wäre dann lediglich ein Appell ohne Anreiz und ist deshalb nicht von der Verwaltung vorbereitet.

Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit:

§ 51 Abs. 2 NLO

Vorschlag der Verwaltung:

Der Antrag der Fraktion Die Linke/BSG vom 27. 04. 2009, einen umfassenden Entwurf eines auf den Landkreis bezogenen Klimaschutzkonzeptes bis zum Herbst 2009 vorzulegen (Antrag 0112/2006-2011), wird abgelehnt.

 

[Protokoll:]

Zu der Frage von Herrn Falkenhagen nach einer Vorberatung im Fachausschuss berichtete Herr Krüger, dass der Antrag direkt an den Kreisausschuss verwiesen worden sei.

Herr Dr. von Borcke bedauerte die mit dem Vorschlag der Verwaltung empfohlene Ablehnung aus Kostengründen. Herr Wiswe hielt es für sinnvoller, finanzielle Mittel für konkrete Klimaschutzmaßnahmen anstelle von Konzepten einzusetzen.

Auch Herr Wallat sprach sich gegen die Ablehnung des Antrages seiner Fraktion aus. Zu seiner Frage erklärte Herr Krüger, dass ein integriertes Klimaschutzkonzept mit dem Einsatz hoher eigener Personalkosten oder durch Beauftragung eines Fachbüros verbunden sei. Ein solches Konzept müsse alle klimaschutzrelevanten Bereiche auch im privaten und gewerblichen Bereich beleuchten. Die dafür vorgehaltenen Bundesmittel förderten die Erstellung des Konzeptes, allerdings nicht automatisch auch die Umsetzung.

Frau Pfützner sprach sich für die GRÜNE-Fraktion gegen die Ablehnung eines Klimaschutzkonzeptes – auch nur für den kommunalen Teil - aus. Davon könne die gesamte Region profitieren. Im Bereich der Stadt Celle sei die mit dem Antrag der BSG/Die Linke-Fraktion verfolgte Zielsetzung Teil des Klimaschutzkonzeptes. Außerdem bestehe die Möglichkeit der Erstellung von Teilkonzepten.

Herr Dr. von Borcke schlug als Kompromiss vor, das in dem Antrag vorgeschlagene Konzept mit eigenem Personal und ohne Fristsetzung mit realistischen Maßnahmen zu erarbeiten. Herr Wiswe verwies dazu auf die Ausführungen der Vorlage, welche bereits einige der durch den Landkreis durchgeführten investiven Maßnahmen, die zum Klimaschutz beitrügen, aufführe. Die Darstellung der bereits realisierten Projekte und Planung weiterer Maßnahmen könne Teil der jährlichen Haushaltsberatungen im Gebäudewirtschaftsausschuss sein.

Herr Adasch wies zu der Äußerung von Frau Pfützner darauf hin, dass der vorliegende Antrag nicht mit dem in der Stadt Celle umgesetzten vergleichbar sei. Dort ginge es um konkrete Vorschläge. Möglicherweise könne aber der Landkreis von den Erkenntnissen in der Stadt Celle profitieren und daraus eigene Handlungsansätze entwickeln.

Der Kreisausschuss beschloss,

1. den Antrag der Fraktion Die Linke/BSG vom 27.04.2009, einen umfassenden Entwurf eines auf den Landkreis bezogenen Klimaschutzkonzeptes bis zum Herbst 2009 vorzulegen (Antrag 0112/2006-2011), abzulehnen,

2. den Antrag der SPD-Fraktion, einen Entwurf eines auf den Landkreis bezogenen Klimaschutzkonzeptes erarbeiten zu lassen, abzulehnen.

Abstimmungsergebnis:

Zu 1: bei vier Gegenstimmen beschlossen

Zu 2: bei drei Gegenstimmen und einer Enthaltung beschlossen



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19.11.2009 KA


Der Landkreis Celle wird Mitglied im Klimabündnis; Antrag der GRÜNE-Fraktion vom 11.06.2009



Kurze Sachdarstellung:

Der Beitritt zum „Klima-Bündnis der europäischen Städte mit indigenen Völkern der Regenwälder“ e. V. bietet dem Landkreis Celle keinen greifbaren Vorteil. Allgemeine Informationen zu Fragen des kommunalen Klimaschutzes erhält die Kreisverwaltung bereits über den Deutschen und den Niedersächsischen Landkreistag. Bezüglich der EU-Projektförderungsmöglichkeiten wird sie speziell vom Euro-Office-Infodienst Meyer Consulting (MCON), Oldenburg, beraten. Wie etwa die umfangreiche energetische Sanierung kreiseigener Gebäude, der Einsatz regenerativer Energien und das Energiesparprojekt in den Schulen zeigen, ist der Klimaschutz für Kreistag und Kreisverwaltung längst ein selbstverständliches Ziel, und zwar auch ohne Mitgliedschaft im Klima-Bündnis. Der jährliche Vereinsbeitrag von rund 1.000 Euro ist angesichts der schlechten Finanzlage des Landkreises im Übrigen nicht vertretbar.

Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit:

§ 51 Abs. 2 NLO

Vorschlag der Verwaltung:

Der Kreisausschuss beschließt, den Antrag der GRÜNE-Fraktion abzulehnen.

 

[Protokoll:]

Frau Pfützner führte aus, dass die kreiseigenen Gebäude im landesweiten Vergleich unter dem Aspekt Energieverbrauch relativ schlecht abschneiden würden. Durch das erfolgreiche Energiemanagement anderer Landkreise könne man eigenes Einsparpotential erkennen. Das Klima-Bündnis der europäischen Städte mit indigenen Völkern der Regenwälder habe bislang ca. 1.500 Mitglieder. Der jährliche Beitrag von 1.000 Euro sei gut investiert. Aktuell finde eine Tagung zwecks Erfahrungsaustauschs zu einem Computerprogramm statt. Ein weiteres Thema seien dort auch Strategien zur Gewinnung der Mitarbeiter in den beteiligten Behörden und Unternehmen. Wenn mehr Mitarbeiter für den Klimaschutz sensibilisiert werden und aktiv mithelfen würden, könne der Energieverbrauch deutlich gesenkt werden. Der Landkreis Peine z.B. habe durch die Mitgliedschaft wertvolle Hinweise erhalten und den Energiebedarf verringern können. Sie betonte, dass die Vorteile den Aufwand rechtfertigten und warb um Zustimmung zum Antrag.

Herr Wiswe gab zu bedenken, dass die Probleme, die innerhalb einer überörtlichen Organisation behandelt würden, oftmals nicht mit den örtlichen Problemen eines Landkreises übereinstimmten. Er sehe im Beitritt zum Klimabündnis nur einen geringen praktischen Nutzen für den Landkreis, im Hinblick darauf halte er den Beitrag auch für zu teuer. Man könne den Energieverbrauch sämtlicher Landkreise in Niedersachsen auch nicht ohne weiteres vergleichen. Im Gegensatz zu vielen anderen Landkreisen sei der Landkreis Celle umfassender Schulträger. Daher sei der Energieverbrauch dementsprechend anders zu bewerten.

Frau Pfützner trug zu den Ausführungen von Herrn Wiswe vor, dass gegenwärtig eine Veranstaltung mit dem Thema „Landkreise als Promotoren der Gemeinden im Klimaschutz“ stattfinde. Auch die Gemeinden sollten in dem Bereich aktiv werden. Der Zweck der Konferenz sei, die Teamarbeit und gegenseitige Unterstützung zu fördern.

Herr Dr. von Borcke teilte mit, dass die SPD-Fraktion den Antrag unterstütze. Es gelte, global zu denken und lokal zu handeln. Daher sei die Mitgliedschaft durchaus vorteilhaft für den Landkreis.

Herr Adasch vertrat die Ansicht, dass nur Mitgliedschaften eingegangen werden sollten, die einen konkreten Nutzen erbringen.

Der Kreisausschuss beschloss, den Antrag der GRÜNE-Fraktion abzulehnen.

Abstimmungsergebnis: bei 4 Nein-Stimmen und einer Enthaltung mehrheitlich beschlossen



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15.05.2009 KA


Die Gesellschafterversammlung der SVO wird gebeten, sich aktiv für eine Klimaschutzorganisation im Netzgebiet der SVO einzusetzen und diese zeitnah zu realisieren; Antrag der GRÜNE-Fraktion vom 15.05.2009



Kurze Sachdarstellung:

Im Rahmen der Aufsichtsratsitzung der SVO vom 15.06.09 wurde der Beschluss gefasst, jeweils eine gemeinnützige Klimaschutzgesellschaft in den Landkreisen Uelzen und Celle zu gründen. Die Firma der Gesellschaft im Landkreis Celle wird lauten: „Kommunale Klimaschutzgesellschaft Landkreis Celle gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung“(KKC gGmbH).

Zweck der Gesellschaft ist die Verbesserung des Klimaschutzes im Landkreis Celle sowie in den Gemeinden Wietzendorf, Müden/Aller, Sprakensehl und Ummern. Der Satzungszweck wird durch die Beratung und Umsetzung von Maßnahmen zur Steigerung von Energieeffizienzen und der Gewinnung von Energieeinsparungen durch gezielte Projektförderung erzielt. Die Förderung soll durch eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit und das Angebot von entsprechender Beratung zur Umsetzung von Klimaschutzprojekten ausgestaltet werden. Zu den Aufgaben des Unternehmens gehört insbesondere die Umsetzung und Initiierung von Projekten zur CO2-Minderung, die Beratung zur Nutzung von Förderprogrammen und das Monitoring des Energiebedarfs in der genannten Region. Die Beratungsleistung und Förderung können von Privathaushalten sowie von privaten und öffentlichen Unternehmen sowie den Einrichtungen der öffentlichen Hand der bezeichneten Region in Anspruch genommen werden.

Die Kommunen, in denen die SVO Konzessionsnehmerin für Strom und Gas ist, sollen daran einen Anteil von 75% und die SVO von 25% erhalten.

Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit:

§ 51 II NLO

Vorschlag der Verwaltung:

Der Kreisausschuss beschließt, den Antrag der GRÜNE-Fraktion für erledigt zu erklären.



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03.07.2009 KA


Der Landkreis Celle wird Mitglied im Klimabündnis; Antrag der GRÜNE-Fraktion vom 11.06.2009 - Einbringung

 

[Antrag nicht mehr verfügbar]

 

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12.06.2009 KT


Die Gesellschafterversammlung der SVO wird gebeten, sich aktiv für eine Klimaschutzorganisation im Netzgebiet der SVO einzusetzen und diese zeitnah zu realisieren; Antrag der GRÜNE-Fraktion vom 15.05.2009 - Einbringung

 

[Antrag nicht mehr verfügbar]

 

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19.05.2009 KT


Vorlage eines umfassenden Entwurfs für ein auf den Landkreis bezogenes Klimaschutzkonzept bis zum Herbst 2009; Antrag der Die Linke/BSG-Fraktion vom 27.04.2009 - Einbringung